Windows Key legal kaufen – Wie ist die Rechtslage? Der Europäische Gerichtshof hat mit dem Urteil vom 3. Juli 2012 den Weiterverkauf von gebrauchter Computersoftware als rechtmäßig erklärt. Dieses Urteil wurde am 17. Juli 2013 vom Bundesgerichtshof bestätigt und war der längst fällige Durchbruch für den Handel mit gebrauchten Software-Lizenzen. (I ZR 129/08 BGH)
Grünes Licht für den freien Handel mit gebrauchten Software-Lizenzen
Im Urteil des Europäischen Gerichtshofes heißt es außerdem, dass sich ein Software-Hersteller einem Weiterverkauf der bei ihm gekauften Lizenzen nicht widersetzen kann und darf. Der Handel mit gebrauchter Software ist auch dann rechtmäßig, wenn es sich um eine Software handelt, die online übertragen wurde. In diesem Fall wurde dem Zweiterwerber der Lizenzen auch das erneute Herunterladen der aktualisierten Software beim Hersteller gestattet. So können Sie hier legal Ihr Windows kaufen.
Auch der Verkauf von Volumen-Lizenzen, die aufgesplittet werden und dann einzeln weiterverkauft werden, gilt durch das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt/Main vom Dezember 2012 als rechtmäßig. Vor diesem Urteil wurden Gebraucht-Software-Händler vom Software-Hersteller kriminalisiert, von beauftragten Anwälten bedroht und mit Abmahnungen eingeschüchtert. Revisionen der Software-Hersteller gegen dieses Urteil wurden im Dezember 2014 vom Bundesgerichtshof vollständig zurückgewiesen. (I ZR 8/13)
Auch in Zukunft Windows Product Key legal kaufen möglich!
Nach dem rechtskräftigen Beschluss der Vergabekammer der Bezirksregierung in Münster vom 1. März 2016 darf jetzt auch kein Software-Hersteller mehr behaupten, dass der Verkauf von gebrauchter Software illegal ist. Dies aus dem Grund, da solche Behauptungen nun als rechtswidrig gelten und damit den Händler von gebrauchter Software in seinen Rechten verletzen. Somit können Sie auch in Zukunft einen gebrauchten Windows Produktschlüssel legal kaufen!